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   FG Bremen, 18.08.1999 - 499016K 3   

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https://dejure.org/1999,13367
FG Bremen, 18.08.1999 - 499016K 3 (https://dejure.org/1999,13367)
FG Bremen, Entscheidung vom 18.08.1999 - 499016K 3 (https://dejure.org/1999,13367)
FG Bremen, Entscheidung vom 18. August 1999 - 499016K 3 (https://dejure.org/1999,13367)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Steuerbegünstigung einer Abfindung ; Anwendung des ermäßigten Steuersatzes ; Auflösung des Arbeitsverhältnisses infolge erfolgreicher Kandidatur um politisches Am

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abfindung wegen Auflösung des Arbeitsverhältnisses infolge erfolgreicher Kandidatur um politisches Amt nicht steuerbegünstigt; Einkommensteuer 19..

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Abfindung wegen Auflösung des Arbeitsverhältnisses infolge erfolgreicher Kandidatur um politisches Amt nicht steuerbegünstigt - Einkommensteuer 19..

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 21.09.1976 - 2 BvR 350/75

    Inkompatibilität/Kirchliches Amt

    Auszug aus FG Bremen, 18.08.1999 - 499016K 3
    die Bekleidung eines Abgeordnetenmandates - wie schon in der vorangegangen Wahlperiode - einem Beibehalten der Vorstandsposition bei der S. offensichtlich nicht entgegen gestanden hätte, die Regelung des Artikel 48 GG aber ausdrücklich nur das Amt eines Abgeordneten schützt, nicht die Wahrnehmung eines Regierungsamtes, also als Mitglied der Executive, und weiter abgesehen davon, daß nach der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts durch Artikel 48 Abs. 2 nur ein Verhalten, das die Mandatsübernahme - Ausübung "erschweren oder unmöglich machen soll verboten ist" (BVerfGE 42, 312 ), also eine wie auch immer geartete Besteuerung von Einkünften eines Abgeordneten niemals das Behinderungsverbot des Artikels 48 Abs. 2 Grundgesetz berühren kann, weil die unmittelbare Zielrichtung der Besteuerung auf die Einnahmeerzielung des Staates gerichtet ist, trifft die ungekürzte Besteuerung einer Abfindung alle diejenigen gleichermaßen, denen eine solche Abfindung zufließt, weil sie eine Einnahmequelle aufgeben, um mit diesem Schritt ein bestimmtes Ziel oder ein bestimmtes Vorgehen zu ermöglichen, das ihnen andernfalls verwehrt wäre.
  • BFH, 07.03.1995 - XI R 54/94

    Ablösung eines Versorgungsanspruchs des Gesellschafter-Geschäftsführers

    Auszug aus FG Bremen, 18.08.1999 - 499016K 3
    Daran scheitert die Anwendung der § 34 Abs. 1 und 2 Nr. 2 EStG i.V.m. § 24 Abs. 1a EStG (vgl. zu diesen Kriterien BFH-Urteil vom 07.03.1995 XI R. 54/94 BFH/NV 1995, 961 m.w.N. zur neueren BFH-Rechtsprechung).
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